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BGH, 20.01.1956 - I ZR 58/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DB 1956, 444
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.1954 - I ZR 102/52
Aufrechnung gegenüber reichseigenen Banken
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - I ZR 58/54
In diesem Sinne hat der Senat in dem inzwischen ergangenen Urteil in BGHZ 15, 27 (35 ff) [BGH 08.10.1954 - I ZR 102/52] ebenfalls entschieden, wo ausgesprochen ist, daß der Kreditschuldner aus der gegenwärtigen Uneinbringlichkeit einer gegen das Deutsche Reich gerichteten Forderung der Bank gegenüber weder aus § 21 Abs. 4 UmstG noch aus § 242 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht herleiten könne.Die Revision hat die hiergegen und gegen die Ablehnung des Einwandes des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in der schriftlichen Revisionsbegründung erhobenen Beanstandungen sowie die darin weiter geltend gemachte Rüge der Nichtberücksichtigung der Aufrechnungsmöglichkeit der Beklagten in der Revisionsverhandlung mit Rücksicht auf die vorerwähnte Entscheidung des Senats (BGHZ 15, 27 ff) fallen gelassen.
- BGH, 29.05.1951 - I ZR 87/50
Rüstungskredite. Leistungsverweigerungsrecht
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - I ZR 58/54
Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 237 [BGH 29.05.1951 - I ZR 87/50] ; 7, 238) [BGH 30.09.1952 - I ZR 31/52] das von den Beklagten auf Grund § 21 Abs. 4 UmstG geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht und den von ihnen erhobenen Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage abgelehnt. - BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52
Interzonales Währungsrecht
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - I ZR 58/54
Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 237 [BGH 29.05.1951 - I ZR 87/50] ; 7, 238) [BGH 30.09.1952 - I ZR 31/52] das von den Beklagten auf Grund § 21 Abs. 4 UmstG geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht und den von ihnen erhobenen Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage abgelehnt. - BGH, 30.09.1952 - I ZR 83/52
Zusammenbruch des Reichs. Geschäftsgrundlage
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - I ZR 58/54
Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 237 [BGH 29.05.1951 - I ZR 87/50] ; 7, 238) [BGH 30.09.1952 - I ZR 31/52] das von den Beklagten auf Grund § 21 Abs. 4 UmstG geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht und den von ihnen erhobenen Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage abgelehnt.